Das Oberlandesgericht Dresden ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen. Es hat seinen Sitz in der Stadt Dresden und ist für den Bezirk des Landgerichts Dresden zuständig.
Das Oberlandesgericht Dresden ist in erster Linie ein Berufungsgericht, das über Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte und Landgerichte entscheidet. Es entscheidet jedoch auch in einigen anderen Verfahren, wie zum Beispiel in Ehesachen oder im Bereich des Nachlass- und Vormundschaftsrechts.
Das Oberlandesgericht Dresden hat insgesamt fünf Zivilsenate, zwei Strafsenate und einen Familiensenat. Es beschäftigt über 100 Richterinnen und Richter sowie zahlreiche weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Oberlandesgericht Dresden ist außerdem als Dienstgericht für Richterinnen und Richter tätig und überprüft Disziplinarmaßnahmen gegen diese.
Als oberstes Gericht hat das Oberlandesgericht Dresden eine große Bedeutung für die Rechtsprechung in Sachsen. Seine Entscheidungen können für andere Gerichte wegweisend sein und Rechtsgrundsätze klären.
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